Wir suchen baldmöglichst mehrere Ärzt*innen für das Sachgebiet Kinder- und Jugendgesundheit der Abteilung Kinder-, Jugend- und Zahngesundheit, Soziale Dienste im Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stellen sind aufgrund von Elternzeitvertretungen und Arbeitszeitreduzierungen zu verschiedenen Terminen zu 10 % unbefristet und zu 255 % befristet zu besetzen.
Rund 16.000 Beschäftigte gestalten das öffentliche Leben der Landeshauptstadt Stuttgart und stellen sicher, dass im Kessel alles rund läuft.
Unter www.stuttgart.de/karriere finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren vielfältigen Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Das Gesundheitsamt mit seinen 230 Beschäftigten schützt und fördert die Gesundheit der Stuttgarter Bevölkerung. Kernaufgaben sind Gesundheitshilfen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie besondere Personengruppen, die Gesundheitsförderung und Prävention, die Gesundheitsplanung und -berichterstattung sowie der Gesundheitsschutz, insbesondere Infektionsschutz und Hygiene.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Änderungen im Aufgabenzuschnitt bleiben vorbehalten.
Ihr Profil:
Freuen Sie sich auf:
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass alle Bewerber*innen gemäß § 20a Abs. 3 Infektionsschutzgesetz vor Einstellung einen Immunitätsnachweis gegen Covid-19 (Impfnachweis oder Genesenennachweis i. S. d. § 2 Nr. 3 bzw. Nr. 5 der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung) vorlegen müssen.
Der Leiter des Gesundheitsamts verfügt über die Weiterbildungsbefugnis zum*zur Facharzt*Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen.
Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen aller persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 15 TVöD. Zusätzlich wird eine unbefristete Arbeitsmarktzulage von 15 % der jeweiligen Entgeltgruppe in Stufe 2 gewährt.
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Herr Dr. Bischof unter 0711 216-59389 oder unter tobias.bischof@stuttgart.de gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Plesch unter 0711 216-59305 oder tobias.plesch@stuttgart.de.