Wir suchen baldmöglichst eine*n medizinisch-technische*n Radiologieassistent*in oder eine medizinische Assistenzkraft mit Kenntnissen im Strahlenschutz für das Sachgebiet Tuberkulose-, HIV- und STI-Sprechstunde, in der Abteilung Gesundheitliche Versorgung, Amtsärztliche Gutachten beim Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist befristet bis zum 31. Dezember 2022 zu besetzen, eine Aufteilung auf zwei Teilzeitstellen ist grundsätzlich möglich.
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist mit mehr als 15.000 Mitarbeitenden einer der größten Arbeitgeber der Region. Unter www.stuttgart.de/karriere finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Arbeiten bei der und für die Landeshauptstadt Stuttgart.
Die Stelle ist vor allem im Sachgebiet der Tuberkulose-Sprechstunde angesiedelt und bietet ein interessantes und abwechslungsreiches Spektrum medizinischer Tätigkeiten aus Primärdiagnostik (einschließlich volldigitalisiertem Röntgen und Labor), Mitwirkung bei der Behandlung und Prävention/Public Health.
Schwerpunkte im Rahmen der Tätigkeit sind Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit Erkrankungen an Tuberkulose und Umgebungsuntersuchungen im Umfeld von Tuberkulosekrankten. Außerdem werden u. a. wohnsitzlose Menschen und Flüchtlinge vor Aufnahme in Gemeinschaftsunterkünfte auf Tuberkulose untersucht.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Ihr Profil:
Freuen Sie sich auf:
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass alle Bewerbenden gemäß § 20a Abs. 3 Infektionsschutzgesetz vor Einstellung einen Immunitätsnachweis gegen Covid-19 (Impfnachweis oder Genesenennachweis i. S. d. § 2 Nr. 3 bzw. Nr. 5 der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung) vorlegen müssen.
Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen aller persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 9a TVöD.
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Herr Dr. med. univ. Druckenmüller unter 0711 216- 81320 gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Sternberg unter 0711 216-25472.