
Bei der Landeshauptstadt Stuttgart ist folgende Stelle zu besetzen:
Erste/-r Beigeordnete/-r (m/w/d) mit der Amtsbezeichnung Erster Bürgermeister oder Erste Bürgermeisterin oder Erste*r Bürgermeister*in. Mit dem Amt ist die ständige allgemeine Vertretung des Oberbürgermeisters verbunden.
Die Amtszeit beträgt acht Jahre.
Der Geschäftskreis umfasst das Referat Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht (Geschäftskreis I) mit dem Haupt- und Personalamt, den Bezirksämtern, dem Amt für Digitalisierung, Organisation und IT sowie dem Rechtsamt, dem Standesamt, dem Kulturamt und der Abteilung Datenschutz und Informationssicherheit.
Eine Änderung des Geschäftskreises bleibt vorbehalten.
Die Besoldung erfolgt gemäß Landeskommunalbesoldungsgesetz nach Besoldungsgruppe B 9.
Der Stelleninhaber bewirbt sich wieder.
Bewerbende sollen vielseitige Erfahrungen und Kenntnisse in der Kommunalverwaltung und/ oder der Kommunalpolitik besitzen.