Wir suchen baldmöglichst eine/-n Mitarbeiter/-in (m/w/d) für die HIV/STI-Beratungsstelle in der Abteilung Gesundheitsschutz, Amtsärztlicher Dienst beim Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist im Sachgebiet Infektionsschutz angesiedelt und unbefristet zu besetzen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist mit mehr als 15.000 Mitarbeitenden einer der größten Arbeitgeber der Region. Unter www.stuttgart.de/karriere finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Arbeiten bei der und für die Landeshauptstadt Stuttgart.
Das Gesundheitsamt schützt und fördert die Gesundheit der Stuttgarter Bevölkerung. Hier arbeiten derzeit rund 200 Beschäftigte in drei Abteilungen mit den Schwerpunkten: Amtsärztlicher Dienst, Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene, Sozialdienste für besondere Zielgruppen, Kinder-, Jugend- und Zahngesundheit, Gesundheitsförderung. Nicht nur der akute Schutz der Bevölkerung bei einer pandemischen Lage hat eine essentielle Bedeutung, sondern auch künftig in verstärktem Maße der vorbeugende Gesundheitsschutz der Stadtbevölkerung.
Die Beratungsstelle bietet niederschwellige Beratungs- und Untersuchungsangebote zu sexuell übertragbaren Erkrankungen (STIs) an. Zielgruppe ist die gesamte Bevölkerung mit besonderen Schwerpunkten bei Prostituierten (m/w/d) sowie bei homo- und bisexuellen Personen (m/w/d). Die Angebote des Gesundheitsamts erfolgen in einem interdisziplinären Team aus Ärzten/-innen (m/w/d), Gesundheits- und Krankenpflegern/-schwestern (m/w/d), Sozialarbeiter/-innen (m/w/d) teils im Haus, teils in den gemeinsamen Anlaufstellen für Prostituierte (m/w/d) im Leonhardsviertel, aber auch aufsuchend (z. B. in Bordellen).
Ihre Aufgaben:
Mittwochs findet eine Abendsprechstunde ab ca. 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr im Café Strichpunkt und donnerstags im Café La Strada von 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr, gegebenenfalls auch länger, statt. Änderungen der Sprechstundenzeiten sind möglich.
Änderungen im Aufgabenzuschnitt behalten wir uns vor.
Ihr Profil:
Freuen Sie sich auf:
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31.Dezember 1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen aller persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 8 TVöD.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Dr. Hildebrand unter 0711 216-59365 gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Rohatsch unter 0711 216-25472.