Wir suchen zum 1. März 2021 in Teilzeit (48,5 %) eine Fachärztin oder einen Facharzt (m/w/d), eine Ärztin oder einen Arzt (m/w/d) für den Amtsärztlicher Dienst beim Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist mit mehr als 15.000 Mitarbeitenden einer der größten Arbeitgeber der Region. Unter www.stuttgart.de/karriere finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Arbeiten bei der und für die Landeshauptstadt Stuttgart.
Das Gesundheitsamt schützt und fördert die Gesundheit der Stuttgarter Bevölkerung. Hier arbeiten rund 200 Mitarbeitende in drei Abteilungen mit den Schwerpunkten: Amtsärztlicher Dienst, Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene, Sozialdienste für besondere Zielgruppen, Kinder-, Jugend- und Zahngesundheit und Gesundheitsförderung. Nicht nur der akute Schutz der Bevölkerung bei einer pandemischen Lage hat eine essentielle Bedeutung, sondern auch künftig in verstärktem Maße der vorbeugende Gesundheitsschutz der Stadtbevölkerung.
Ihre Aufgaben:
Sie erstellen
Änderungen im Aufgabenzuschnitt behalten wir uns vor.
Ihr Profil:
Freuen Sie sich auf:
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Wir bieten Ihnen einen Dienstposten, der in Besoldungsgruppe A 14 bewertet ist. Im Beschäftigungsverhältnis erfolgt die Eingruppierung bei Vorliegen aller persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 15 TVöD. Zusätzlich wird eine unbefristete Arbeitsmarktzulage von 15 % der jeweiligen Entgeltgruppe in Stufe 2 gewährt.
Der Leiter des Gesundheitsamtes verfügt über die Befugnis zur Weiterbildung im Gebiet öffentliches Gesundheitswesen.
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Frau Dr. Bühler unter 0711 216-59327 gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Herr Plesch unter 0711 216-59305.