
Bei der Landeshauptstadt Stuttgart ist folgende Stelle zu besetzen:
Beigeordnete/-r (m/w/d) für Jugend und Bildung mit der Amtsbezeichnung
Bürgermeister oder Bürgermeisterin oder Bürgermeister*in.
Die Amtszeit beträgt acht Jahre.
Der Geschäftskreis umfasst das Referat Jugend und Bildung (Geschäftskreis IV) mit dem Schulverwaltungsamt, dem Jugendamt und der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft.
Eine Änderung des Geschäftskreises bleibt vorbehalten.
Die Besoldung erfolgt gem. Landeskommunalbesoldungsgesetz Baden-Württemberg nach Besoldungsgruppe B 8.
Die Stelleninhaberin bewirbt sich wieder.
Bewerbende sollen vielseitige Erfahrungen und Kenntnisse in der Kommunalverwaltung und/oder der Kommunalpolitik besitzen.