Wir suchen baldmöglichst mehrere Kolleg*innen für das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stellen sind unbefristet zu besetzen.
Die Dienststelle für Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten in Stuttgart-Feuerbach umfasst über 100 Mitarbeitende und ist für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und allen damit notwendigen Angelegenheiten sowie für die Erteilung, Erweiterung, Umschreibung, Neuerteilung, Entziehung oder den Umtausch von Fahrerlaubnissen zuständig.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Überprüfung der Kraftfahreignung von Fahrerlaubnisbewerber*innen und Fahrerlaubnisinhaber*innen (z. B. Alkohol- und Drogenkonsument*innen und Personen mit körperlichen, geistigen und charakterlichen Eignungsmängeln)
- Anordnung von fachärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU) einschließlich Auswertung der Gutachten
- Anordnung von Auflagen, Nachuntersuchungen und Beschränkungen zur Fahrerlaubnis
- Entziehung der Fahrerlaubnis einschließlich der Durchführung des Verwaltungszwangs
- Bearbeitung und Entscheidung der Anträge auf erneute Erteilung der Fahrerlaubnis
- Bearbeitung von Rechtsmitteln in Vor- und Aussetzungsverfahren, das Fertigen von Stellungnahmen in Klageverfahren sowie von Widerspruchsbescheiden bei Widersprüchen gegen Gebührenbescheide
Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Ihr Profil:
- einen Abschluss als Bachelor of Arts Public Management bzw. Diplom-Verwaltungswirt*in, Verwaltungsfachwirt*in, Beamt*in im gehobenen Dienst oder
- besonders qualifizierte Beamt*innen des mittleren Verwaltungsdienstes (mindestens A 9), mit der Bereitschaft, den Aufstiegslehrgang, der mit einer Prüfung abschließt, in absehbarer Zeit zu absolvieren oder die den Aufstiegslehrgang aktuell absolvieren oder bereits erfolgreich absolviert haben
- bewerben können sich auch besonders qualifizierte Beschäftigte, welche die Bereitschaft mitbringen, die Qualifizierungsmaßnahme zum*zur Verwaltungsfachwirt*in (ehemals Angestelltenlehrgang II) in absehbarer Zeit zu absolvieren und die Zulassungsvoraussetzungen zum vorgenannten Lehrgang bereits erfüllen oder die aktuell bereits daran teilnehmen
- in Konfliktsituationen bleiben Sie ruhig und können Ihren Standpunkt sowohl gegenüber Bürger*innen, als auch Jurist*innen und anderen Behörden sachlich vertreten
- Sie entscheiden und arbeiten, auch bei hohem Arbeitsanfall, selbstständig und sorgfältig
- wünschenswert sind Berufserfahrung in der Ordnungsverwaltung und/oder in einem publikumsintensiven Bereich sowie Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht
Freuen Sie sich auf:
- einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
-
Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle im Rahmen der Sprechzeiten und Terminvereinbarung
- eine sinnstiftende Tätigkeit
- die Möglichkeit, mobil bzw. im Homeoffice zu arbeiten
- selbstständiges Arbeiten in einem engagierten Team
- persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch ein umfassendes Fortbildungsangebot
- Gesundheitsmanagement und Sportangebote
- ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
- das Fahrradleasing-Angebot "StuttRad"
- betriebliche Altersvorsorge
Wir bieten Ihnen Dienstposten der Besoldungsgruppe A 10 gD. Entsprechende Planstellen stehen zur Verfügung. Im Beschäftigungsverhältnis erfolgt die Eingruppierung bei Vorliegen aller persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 9c TVöD.
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Herr Franke unter 0711 216-98220 gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Simon unter 0711 216-93110 oder poststelle.32-bewerbungen@stuttgart.de. Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter www.stuttgart.de/karriere.
Bewerbungen richten Sie bitte an unser Online-Bewerbungsportal.
Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papier-Bewerbung unter Angabe der
Kennzahl 32/0086/2023 an das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart, Eberhardstraße 39, 70173 Stuttgart senden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.