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Verwaltungsmitarbeiter*in Belehrungen Infektionsschutzgesetz (m/w/d)

Gesundheitsamt
Kennzahl: 53/0023/2023
Vollzeit/Teilzeit
Bewerbungsfrist: 08.06.2023


Wir suchen baldmöglichst eine*n Kolleg*in für das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist zu 85 % unbefristet und zu 15 % befristet bis voraussichtlich 31.12.2025 zu besetzen.

Das Gesundheitsamt mit seinen 250 Beschäftigten trägt wesentlich dazu bei, die Gesundheit zu fördern, Erkrankungen in der Entstehung zu verhindern, Teilhabe zu ermöglichen sowie die Ungleichheit von Gesundheitschancen weiter abzubauen.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Auskunftserteilung zum Ablauf der Belehrung nach § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Lebensmittelbereich)
  • Beantwortung von Anfragen und Bearbeitung von Beschwerden telefonisch und per E-Mail
  • Betreuung des digitalen Postfachs auf der E-Government-Plattform „service-bw“
  • Dokumentation der Bescheinigungen und digitale Archivierung
  • Kommunikation zur Lösung technischer Probleme oder von Zahlungskonflikten Statistik.

Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.

Ihr Profil:

  • Sie haben einen Ausbildungsabschluss als Verwaltungsfachangestellte*r, Verwaltungswirt*in, oder haben den Angestelltenlehrgang I erfolgreich absolviert, oder eine Ausbildung als Kaufmann*Kauffrau für Büromanagement, Kaufmann*Kauffrau im Gesundheitswesen oder eine vergleichbare kaufmännische Ausbildung
  • idealerweise Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Infektionsschutz
  • gute PC-Kenntnisse (MS-Office-Paket)
  • gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen in der deutschen Sprache
  • Freude am Umgang mit Menschen aus den unterschiedlichsten sozialen Schichten

Freuen Sie sich auf:

  • einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
  • Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle
  • persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch ein umfassendes Fortbildungsangebot
  • Gesundheitsmanagement und Sportangebote
  • ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
  • betriebliche Altersvorsorge
  • vergünstigtes Mittagessen in unseren Betriebsrestaurants

Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. 

Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen aller persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 6 TVöD.

Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Frau Dr. Wörner unter 0711 216-59323 oder susanne.woerner@stuttgart.de gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Ascher unter 0711 216-25472 oder samira.ascher@stuttgart.de. Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter www.stuttgart.de/karriere.


Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 08.06.2023 an unser Online-Bewerberportal.




Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl 53/0023/2023 an das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Schloßstr. 91, 70176 Stuttgart senden.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.