Wir suchen baldmöglichst eine*n Arzthelfer*in, Arbeitsmedizinische*n oder Medizinische*n Fachangestellte*n als Assistenzkraft des Arbeitsmedizinischen Dienstes für das Bürgermeisteramt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.
Rund 16.000 Beschäftigte gestalten das öffentliche Leben der Landeshauptstadt Stuttgart und stellen sicher, dass im Kessel alles rund läuft. Unter www.stuttgart.de/karriere finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren vielfältigen Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Der Arbeitsmedizinische Dienst betreut die Mitarbeitenden (aller Berufsgruppen) der Landeshauptstadt Stuttgart und deren Eigenbetriebe. Unser Tätigkeitsspektrum ist sehr vielseitig und anspruchsvoll. Wir arbeiten eng mit dem Arbeitssicherheitstechnischen Dienst der Stadt Stuttgart zusammen. Wir sind ein Team aus Arbeitsmediziner*innen und arbeitsmedizinischer Assistenz.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Ihr Profil:
Freuen Sie sich auf:
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass alle Bewerbenden gemäß § 20a Abs. 3 Infektionsschutzgesetz vor Einstellung einen Immunitätsnachweis gegen Covid-19 (Impfnachweis oder Genesenennachweis i. S. d. § 2 Nr. 3 bzw. Nr. 5 der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung in der jeweils gültigen Fassung) vorlegen müssen.
Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen aller persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 6 TVöD. Eine Neubewertung der Stelle ist vorgesehen.
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen der Leiter des Arbeitsmedizinischen Dienstes, Herr Dr. Conradi-Neumärker, unter 0711 216-80415 gerne zu Verfügung.