Wir suchen baldmöglichst eine*n oder mehrere Sozialarbeiter*innen für die Abteilung Kinder-, Jugend- und Zahngesundheit, Gesundheitsförderung, Soziale Dienste für das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist im Sachgebiet Sozialdienst für Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung angesiedelt. Die Stelle ist in Voll- oder Teilzeit und befristet bis 31.12.2022 zu besetzen.
Rund 16.000 Beschäftigte gestalten das öffentliche Leben der Landeshauptstadt Stuttgart und stellen sicher, dass im Kessel alles rund läuft. Unter www.stuttgart.de/karriere finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren vielfältigen Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Das Gesundheitsamt mit seinen 230 Beschäftigten schützt und fördert die Gesundheit der Stuttgarter Bevölkerung. Kernaufgaben sind Gesundheitshilfen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie besondere Personengruppen, die Gesundheitsförderung und Prävention, die Gesundheitsplanung und -berichterstattung sowie der Gesundheitsschutz, insbesondere Infektionsschutz und Hygiene.
Die Arbeit umfasst hauptsächlich mobile, aufsuchende Beratung in Flüchtlingsunterkünften für Menschen aus der Ukraine. Die Beratung findet in einem sogenannten Pop-up Team mit anderen Ämtern wie Sozialamt und Jugendamt statt. Darüber hinaus besteht die Aufgabe die Menschen auch im Individualwohnraum zu beraten.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Die Tätigkeit findet hauptsächlich im Außendienst statt. Diese hat einen niedrigschwelligen und aufsuchenden Arbeitsansatz. Sie arbeiten interdisziplinär mit den fachärztlichen Diensten des Gesundheitsamtes zusammen.
Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Ihr Profil:
Freuen Sie sich auf:
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass alle Bewerber*innen gemäß § 20a Abs. 3 Infektionsschutzgesetz vor Einstellung einen Immunitätsnachweis gegen Covid-19 (Impfnachweis oder Genesenennachweis i. S. d. § 2 Nr. 3 bzw. Nr. 5 der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung) vorlegen müssen.
Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen aller persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe S 15 TVöD SuE.
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Frau Spohn unter 0711 216-59470 oder elisabeth.spohn@stuttgart.de gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Haas unter 0711 216-59310 oder katrin.haas@stuttgart.de.