Wir suchen baldmöglichst eine*n Arzt*Ärztin für die Abteilung Infektionsschutz und Umwelthygiene im Sachgebiet Infektionsschutz beim Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist in Teilzeit (60 %) und unbefristet zu besetzen.
Rund 16.000 Beschäftigte gestalten das öffentliche Leben der Landeshauptstadt Stuttgart und stellen sicher, dass im Kessel alles rund läuft. Unter www.stuttgart.de/karriere finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren vielfältigen Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Das Gesundheitsamt mit seinen 230 Beschäftigten schützt und fördert die Gesundheit der Stuttgarter Bevölkerung. Kernaufgaben sind Gesundheitshilfen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie besondere Personengruppen, die Gesundheitsförderung und Prävention, die Gesundheitsplanung und -berichterstattung sowie der Gesundheitsschutz, insbesondere Infektionsschutz und Hygiene.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Weitere Tätigkeiten ergeben sich aus den Aufgaben des Sachgebiets. Der genaue Aufgabenzuschnitt erfolgt entsprechend Ihren fachlichen Voraussetzungen und der organisatorischen Gegebenheiten. Änderungen im Aufgabenzuschnitt behalten wir uns vor.
Ihr Profil:
Freuen Sie sich auf:
Der Leiter des Gesundheitsamts verfügt über die Befugnis zur Weiterbildung im Gebiet öffentliches Gesundheitswesen.
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass alle Bewerber*innen gemäß § 20a Abs. 3 Infektionsschutzgesetz vor Einstellung einen Immunitätsnachweis gegen Covid-19 (Impfnachweis oder Genesenennachweis i. S. d. § 2 Nr. 3 bzw. Nr. 5 der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung) vorlegen müssen.
Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen aller persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 15 TVöD für Ärzt*innen. Zusätzlich wird den Ärzt*innen eine unbefristete Arbeitsmarktzulage von 15 % der jeweiligen Entgeltgruppe in Stufe 2 gewährt.
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Frau Dr. Gronbach unter 0711 216-59378 gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Plesch unter 0711 216-59305.